Liebe Eltern,
das Gesundheitsamt Wunsiedel hat in Abstimmung mit dem Schulamt und dem Führungsstab des
Landkreises folgende Maßnahmen für Grundschulen beschlossen:
Die Maskenpflicht im Unterricht
bleibt weiterhin bestehen
Liebe Eltern,
nach Vorschlag des Gesundheitsamts und in Abstimmung mit der
Führungsgruppe des Landratsamts Wunsiedel i. F. wurde die Vorgehensweise bei einer (möglichen) Erkrankung einer Schülerin bzw. Schülers geändert und es gilt bis auf Weiteres:
Vorgehen bei Auftreten von Erkältungs- bzw. respiratorischen
Symptomen
Nach den Ergebnissen der am Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit (LGL) eingerichteten Fach-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Konzepts über den Umgang und die Testung von Schülern mit respiratorischen Symptomen gilt
hierzu Folgendes:
- Bei leichten, neu aufgetretenen Symptomen (wie Schnupfen und gelegentlicher Husten) ist ein Schulbesuch möglich.
Dies bedeutet, dass momentan diese Kinder mit milden Krankheitszeichen wie Schnupfen ohne Fieber oder gelegentlichem Husten weiterhin die Schule besuchen
dürfen.
- Kranke Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals-
oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule.
Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist erst wieder möglich, sofern die Schüler nach mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten)
sind. Zusätzich ist dann ein Attest
durch den Hausarzt erforderlich oder ein negativer Covid-19-Test nötig.
Da die Fälle in den Schulen bisher vereinzelt und punktuell auftreten, wird vorerst auf die Wiedereinführung des Mindestabstands und den damit verbundenen Klassenteilungen und dem
Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht verzichtet
Ich bitte Sie freundlich darum, Ihrem Kind eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung
und mindestens eine weitere als Ersatz mit in die Schule zu geben.
Face-Shields stellen derzeit keine Alternae zur Mund-Nasen-Bedeckung da
Herzlich Willkommen im Schuljahr 2020/21.
Anbei erhalten Sie grundlegende Informationen zum kommenden Schuljahr.
Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert.
Hygiene- und Schutzmaßnahmen:
- Pflicht zum Tragen eines Nasen- und Mundschutzes im gesamten Schulgebäude und bis zum Schülerplatz.
- Die Maskenpflicht auf dem Schulgelände gilt auch für Erwachsene.
- Keine Maskenpflicht im Klassenzimmer, freiwillig können Masken getragen werden.
- Regelmäßiges Händewaschen.
- Regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume.
- Bis zum 18.9.2020 lassen die Schüler die Straßenschuhe im Klassenzimmer an
- Bis zum 18.9.2020 nehmen die Schüler die Jacken mit in das Klassenzimmer.
- Die Abstandsmarkierungen im Schulgebäude sind zu beachten.
Für Schüler gilt:
1. Huste in dein Taschentuch oder in die Armbeuge!
2. Niese in dein Taschentuch oder in die Armbeuge!
3. Gebrauchte
Stofftaschentücher kommen in die Schultasche und werden zu Hause entsorgt.
4. Wasche deine Hände regelmäßig
(20-30 Sekunden lang)!
5. Wasche deine Hände gründlich,
wenn du auf der Toilettewarst!
6. Berühre keine anderen Kinder!
7. Vermeide Augen, Nase und Mund zu berühren!
8. Halte Abstand zu anderen Kindern und Lehrkräften!